Abbruch Genehmigung: Wann brauche ich eine Erlaubnis?

Nicht jeder Abbruch ist in Bayern genehmigungspflichtig — aber viele sind es. Ein Überblick, damit Sie böse Überraschungen vermeiden.

Wann ist ein Abbruch genehmigungsfrei?

Nach der Bayerischen Bauordnung sind kleinere Gebäude ohne Aufenthaltsräume (z.B. einfache Garagen, Schuppen unter bestimmter Größe) oft verfahrensfrei. Das hängt aber stark vom Einzelfall ab.

Wann brauche ich eine Abbruchgenehmigung?

  • Wohngebäude und größere Nebengebäude
  • Gebäude in Denkmalschutz- oder Sanierungsgebieten
  • Objekte mit gemeinsamen Wänden zu Nachbargebäuden
  • Gebäude mit besonderer statischer Relevanz

Wie läuft die Antragstellung ab?

Der Abbruchantrag wird beim zuständigen Bauamt eingereicht, meist inkl. Lageplan und kurzer Beschreibung des Vorhabens. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Kommune — für Nürnberg empfiehlt sich ein früher Kontakt mit dem Bauordnungsamt.

Was übernehmen wir?

Wir beraten Sie bereits bei der Besichtigung, ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist, und unterstützen bei der Vorbereitung der nötigen Unterlagen.

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Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich an das zuständige Bauamt.

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